Der Gesetzgeber hat ein neues staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt verabschiedet – als Nachfolger der Riester-Rente.
Die Altersvorsorge verändert sich: Neue Fördermöglichkeiten und flexiblere Lösungen eröffnen neue Chancen für Ihre finanzielle Zukunft.
Die gesetzliche Rente allein reicht für die meisten Menschen nicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Private Vorsorge ist deshalb unverzichtbar – doch das bisherige Instrument, die Riester-Rente, hat die Erwartungen nicht erfüllt: zu komplex, zu teuer, zu unflexibel.
Der Staat zieht jetzt die Konsequenzen. Bundestag und Bundesrat haben das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet – ein grundlegend neues System für die staatlich geförderte private Altersvorsorge.
Das Herzstück: das Altersvorsorgedepot, ein flexibles, kapitalmarktbasiertes Sparprodukt, das Riester ab 2027 ablöst.
Das Ziel des Staates ist klar: Mehr Menschen sollen wieder privat fürs Alter sparen, mit attraktiverer Förderung, niedrigeren Kosten und besseren Renditechancen als bisher.
Der Gesetzgeber hat ein neues staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt verabschiedet – als Nachfolger der Riester-Rente.
Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und Familien – je nach persönlicher Situation gibt es staatliche Zulagen und Steuervorteile.
Die Bayerische wird ab Januar 2027 eigene Produkte für das Altersvorsorgedepot und die weiteren staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte anbieten.
Die Förderung besteht aus drei Komponenten. Wie viel Sie erhalten, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Einzahlungshöhe und der Anzahl Ihrer Kinder ab.
540 € pro Jahr
Staffelförderung: 50 % Förderung auf die ersten 360 €, danach 25 % bis zur Fördergrenze von 1.800 € Eigenbeitrag.
300 € pro Kind und Jahr
100 % Förderung auf bis zu 300 € Einzahlung je Kind, solange Kindergeld bezogen wird.
200 € einmalig
Junge Sparer erhalten einen einmaligen Bonus bei Depoteröffnung, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt unter 25 Jahre alt sind.
Zusätzlich zu Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung können jetzt auch Selbstständige, Gewerbetreibende und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke das Depot nutzen.