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Neue Chancen für Ihre Alters­vorsorge

Die Alters­vorsorge verändert sich: Neue Fördermöglichkeiten und flexiblere Lösungen eröffnen neue Chancen für Ihre finanzielle Zukunft.

 Sprechen Sie mit uns darüber

 


Was ist passiert?

Die gesetzliche Rente allein reicht für die meisten Menschen nicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Private Vorsorge ist deshalb unverzichtbar – doch das bisherige Instrument, die Riester-Rente, hat die Erwartungen nicht erfüllt: zu komplex, zu teuer, zu unflexibel.

Der Staat zieht jetzt die Konsequenzen. Bundestag und Bundesrat haben das Alters­vorsorgereformgesetz verabschiedet – ein grundlegend neues System für die staatlich geförderte private Alters­vorsorge. 
Das Herzstück: das Alters­vorsorgedepot, ein flexibles, kapitalmarktbasiertes Sparprodukt, das Riester ab 2027 ablöst.

Das Ziel des Staates ist klar: Mehr Menschen sollen wieder privat fürs Alter sparen, mit attraktiverer Förderung, niedrigeren Kosten und besseren Renditechancen als bisher.


Auf einen Blick


Was hat sich geändert?

Der Gesetzgeber hat ein neues staatlich gefördertes Alters­vorsorgeprodukt verabschiedet – als Nachfolger der Riester-Rente.

Wer profitiert?

Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und Familien – je nach persönlicher Situation gibt es staatliche Zulagen und Steuervorteile.

Unsere Produktlösung

Die Bayerische wird ab Januar 2027 eigene Produkte für das Alters­vorsorgedepot und die weiteren staatlich geförderten Alters­vorsorgeprodukte anbieten.


Welche Zulagen erhalten Sie?

Die Förderung besteht aus drei Komponenten. Wie viel Sie erhalten, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Einzahlungshöhe und der Anzahl Ihrer Kinder ab.


Grundzulage:

540 € pro Jahr
Staffelförderung: 50 % Förderung auf die ersten 360 €, danach 25 % bis zur Fördergrenze von 1.800 € Eigenbeitrag.

Kinderzulage:

300 € pro Kind und Jahr
100 % Förderung auf bis zu 300 € Einzahlung je Kind, solange Kindergeld bezogen wird.

Berufseinsteiger-Bonus:

200 € einmalig
Junge Sparer erhalten einen einmaligen Bonus bei Depoteröffnung, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt unter 25 Jahre alt sind.

Neu: Selbstständige

Zusätzlich zu Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung können jetzt auch Selbstständige, Gewerbetreibende und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke das Depot nutzen.


Jetzt beraten lassen

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie gut Sie heute aufgestellt sind – und wie Sie alle Möglichkeiten für Ihre Alters­vorsorge nutzen können.